Statuten

Name und Sitz

Unter dem Namen „Bikekids Bad Ragaz“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Bad Ragaz. Er ist politisch und konfessionell unabhängig.

Ziel und Zweck

Der Verein Bikekids Bad Ragaz vermittelt Kindern und Jugendlichen aus der Region die Freude am Mountainbiken. Dabei werden fahrtechnische Fertigkeiten im Gelände und das 1x1 des Bikesports beigebracht. Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn. Die Organe sind ehrenamtlich tätig.

Finanzen

Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über folgende Mittel:

Die Jahresbeiträge der Mitglieder und Teilnehmer werden jährlich durch die Generalversammlung festgelegt.

Ehrenmitglieder und amtierende Vorstandsmitglieder sind vom Beitrag befreit.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Mitgliedschaft

Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die den Vereinszweck unterstützen. Aufnahmegesuche sind an den Vorstand zu richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Aktivmitglieder mit Stimmrecht sind natürliche Personen, welche die Angebote und Einrichtungen des Vereins nutzen.

Passivmitglieder mit oder ohne Stimmrecht können natürliche oder juristische Personen sein, welche den Verein ideell und finanziell unterstützen.

Ehrenmitglieder werden von der Generalversammlung auf Antrag des Vorstands ernannt und sind von den jährlichen Mitgliederbeiträgen befreit.

Erlöschen der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft erlischt

Austritt und Ausschluss

Ein Vereinsaustritt ist Ende Jahr möglich. Das Austrittsschreiben muss mindestens 4 Wochen vor der ordentlichen Generalversammlung schriftlich an den Vorstand gerichtet werden. Für das angebrochene Jahr ist der volle Mitgliederbeitrag zu bezahlen.

Ein Mitglied kann jederzeit wegen Verletzung der Statuten, Verstösse gegen die Ziele des Vereins oder anderen Gründen vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden.

Der Vorstand fällt den Ausschlussentscheid; das Mitglied kann den Ausschlussentscheid an die Generalversammlung weiterziehen.

Bleibt ein Mitglied trotz Mahnung den Mitgliederbeitrag schuldig, kann es vom Vorstand automatisch ausgeschlossen werden.

Organe des Vereins

Die Generalversammlung

Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche Generalversammlung findet einmal jährlich im ersten Quartal des Geschäftsjahres statt.

Zur Generalversammlung werden die Mitglieder mind. 14 Tage im Voraus schriftlich unter Angabe der Traktanden eingeladen. Einladungen per E-Mail sind gültig.

Anträge zur Generalversammlung sind bis spätestens 10 Tage vor der Versammlung schriftlich an den Vorstand zu richten.

Der Vorstand oder ⅕ der Mitglieder können jederzeit die Einberufung einer ausserordentlichen Generalversammlung unter Angaben des Zwecks verlangen. Die Versammlung hat spätestens 4 Wochen nach Eingang des Begehrens zu erfolgen.

Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie hat die folgenden unentziehbaren Aufgaben und Kompetenzen:

Jede ordnungsgemäss einberufene Generalversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.

Die Mitglieder fassen die Beschlüsse mit dem einfachen Mehr. Bei Stimmengleichheit fällt die/der Vorsitzende den Stichentscheid. (Einfaches Mehr: Ein Antrag ist angenommen, wenn er mehr Ja- als Nein-Stimmen auf sich vereinigt; Enthaltungen werden nicht mitgezählt.)

Statutenänderungen benötigen die Zustimmung einer ⅔-Mehrheit der Stimmberechtigten.

Über die gefassten Beschlüsse ist mindestens ein Beschlussprotokoll abzufassen.

Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus 4 bis 7 Personen. Die Amtszeit beträgt 2 Jahre und eine Wiederwahl ist möglich.

Der Vorstand hat folgende Aufgaben und Kompetenzen:


Im Vorstand sind mindestens folgende Ressorts vertreten:


Ämterkumulation ist möglich. Der Vorstand konstituiert sich mit Ausnahme des Präsidiums selber. Der Vorstand versammelt sich, sooft es die Geschäfte verlangen. Jedes Vorstandsmitglied kann unter Angabe der Gründe die Einberufung einer Sitzung verlangen. Sofern kein Vorstandsmitglied mündliche Beratung verlangt, ist die Beschlussfassung auf dem Zirkularweg (auch E-Mail) gültig. Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig.

Die Revisionsstelle

Die Generalversammlung wählt mindestens einen Rechnungsrevisor oder eine juristische Person, welche die Buchführung kontrollieren und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführen.

Die Revisionsstelle erstattet dem Vorstand zuhanden der Generalversammlung Bericht und Antrag. Die Amtszeit beträgt 2 Jahre. Wiederwahl ist möglich.

Zeichnungsberechtigung

Der Verein wird verpflichtet durch die Kollektivunterschrift des/der Präsident/in zusammen mit einem weiteren Mitglied des Vorstandes.

Haftung

Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ordentlichen oder ausserordentlichen Generalversammlung beschlossen und mit dem Stimmenmehr von ⅘  der anwesenden Mitglieder aufgelöst werden.

Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine steuerbefreite Organisation welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt. Die Verteilung des Vereinsvermögens unter den Mitgliedern ist ausgeschlossen.

Inkrafttreten

Diese Statuten wurden an der Generalversammlung vom 26. April 2021 angenommen (sie ersetzen die alten Statuten vom 8. März 2017) und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.

Bad Ragaz, 26. April 2021

Die Präsidentin Die Aktuarin

Nadja Keller Elvira Bless